Hauswirth Logo

... Gutes für mich

Allgemeine Geschäftsbedingungen & Einkaufsbedingungen

1. Allgemeines, Geltungsbereich

1.1 Diese Einkaufsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen, mit Ausnahme von Bauleistungen. Diese Einkaufsbedingungen gelten auch für zukünftige Lieferungen und Leistungen.

Diese Einkaufsbedingungen werden durch die Einstellung in das Internet unter http://www.chocolate-austria.com allgemein bekannt gemacht, so dass in zumutbarer Weise von ihnen Kenntnis genommen werden kann und mit ihrer Anwendung gerechnet werden muss. Auf ausdrückliches Verlangen des Auftragnehmers werden wir ihm diese Einkaufsbedingungen zusenden.

1.2 Diese Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Einkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos annehmen.

1.3 Diese Einkaufsbedingungen gelten nicht gegenüber Verbrauchern.

2. Preise, Zahlungsbedingungen

2.1 Der im Auftrag ausgewiesene Preis ist ein Festpreis. Falls nicht anders vereinbart schließt der Preis die Lieferung „frei Haus“ und eine handelsübliche Verpackung mit ein.

2.2 Den Rechnungen sind die bestätigten Leistungsnachweise und Belege beizufügen. Rechnungen sind in einfacher Ausfertigung an die in unserer Bestellung genannte Rechnungsanschrift zu senden. Für alle wegen Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehenden Folgen ist der Auftragnehmer verantwortlich, soweit er nicht nachweist, dass er diese nicht zu verantworten hat.

2.3 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns im gesetzlichem Umfang zu

2.4 Die Abtretung, Verpfändung oder die sonstige Übertragung von gegen uns gerichteten Forderungen an Dritte ist nur dann zulässig, wenn sie uns unverzüglich, mittels eingeschriebener Post und für jede Forderung einzeln bekannt gegeben wird.

3. Termine, Vertragsstrafen

3.1 Die im Auftrag angegebenen Termine sind bindend.

3.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass vereinbarte Termine nicht eingehalten werden können.

3.3 Im Falle des Liefer- bzw. Leistungsverzuges stehen uns die gesetzlichen Ansprüche zu. Insbesondere sind wir berechtigt , nach fruchtlosen Ablauf einer angemessenen Frist Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen. Einer Fristsetzung bedarf es in den gesetzlich geregelten Fällen nicht.

3.4 Wir sind berechtigt, im Falle des Liefer- bzw. Leistungsverzuges  für jeden Arbeitstag Fristüberschreitung 0,2 %, insgesamt jedoch nicht mehr als 5% des Auftragswertes als Vertragsstrafe neben der Erfüllung zu verlangen. Die Geltendmachung von weiteren Schadenersatzansprüchen aufgrund der Terminüberschreitung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, wird dadurch nicht ausgeschlossen. Dieses Recht bleibt auch dann bis zur Schlussabrechnung/ -zahlung bestehen, wenn wir es uns bei der Abnahme nicht vorbehalten haben.

4. Gefahrübergang

4.1 Ort des Gefahrübergangs ist unabhängig von der Preisstellung und der Beförderungsart beim Erbringen der Lieferung oder Leistung die im Auftrag genannte Empfangsstelle.

5. Mängeluntersuchung, Gewährleistung, Lieferregress

5.1 Wir sind verpflichtet, die Ware innerhalb angemessener Frist auf etwaige Qualitäts- und Quantitätsabweichungen zu prüfen. Die Rüge ist rechtzeitig, sofern sie innerhalb einer Frist von fünf Arbeitstagen gerechnet ab Erbringung der Lieferung oder Leistung oder bei versteckten Mängeln fünf Arbeitstage ab Entdeckung beim Auftragnehmer eingeht.

5.2 Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche stehen uns ungekürzt zu.

5.3 Wir sind berechtigt, auf Kosten des Auftragnehmers die Mängelbeseitigung selbst vorzunehmen, wenn Gefahr in Verzug ist oder besondere Eilbedürftigkeit besteht.

5.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate gerechnet ab Gefahrenübergang bzw. Abnahme.

5.5 Werden wir von einem Kunden im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufes in Anspruch genommen, so hat uns unser Auftragsnehmer, von dem wir die Sache erworben hatten, auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen unseres Kunden freizustellen und unsere Aufwendungen sowie den uns aus dem Geschäft mit dem Kunden entgangenen Gewinn zu ersetzen. Dem entgegenstehende Vereinbarungen unserer Auftragnehmer sind uns gegenüber nur wirksam, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Im übrigen bleiben unsere Rechte erhalten. Unsere Rückgriffsansprüche verjähren innerhalb von zwei Jahren nach Ablieferung der Sache an unseren Kunden.

6. Produkthaftung, Freistellung

6.1 Soweit der Auftragnehmer für einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, uns insoweit von Schadenersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen.

6.2 Im Rahmen seiner Haftung für Schadensfälle ist der Auftragnehmer auch verpflichtet, etwaige Aufwendungen zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer von uns durchgeführten Rückrufaktion ergeben. Über Inhalt und Umfang der durchzuführenden Rückrufmaßnahmen werden wir den Auftragnehmer – soweit möglich  und zumutbar – unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Sonstige gesetzliche Anspruche bleiben unberührt.

7. Schutzrechte

7.1 Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass im Zusammenhang mit seiner Lieferung oder Leistung keine Rechte Dritter verletzt werden.

7.2 Werden wir von einem Dritten deshalb in Anspruch genommen, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, uns auf erstes schriftliches  Anfordern von diesen Ansprüchen freizustellen; wir sind nicht berechtigt mit dem Dritten – ohne Zustimmung des Auftragnehmers – irgendwelche Vereinbarungen zu treffen, insbesondere einen Vergleich abzuschließen.

7.3 Die Freistellungspflicht des Auftragsnehmers bezieht sich auf alle Aufwendungen, die uns aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch Dritte notwendigerweise erwachsen.

7.4 Die Verjährungsfrist für diese Ansprüche beträgt zehn Jahre, beginnend mit dem Abschluss des jeweiligen Vertrages.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Sofern wir Teile beim Auftragnehmer beistellen, behalten wir uns hieran das Eigentum vor. Verarbeitung oder Umbildung durch den Auftragnehmer werden für uns vorgenommen. Wird unsere Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Sache (Einkaufspreis zuzüglich Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

8.2 Wird die von uns beigestellte Sache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache (Einkaufspreis zuzüglich Umsatzsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Auftragnehmers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Auftragnehmer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt; der Auftragnehmer verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für uns.

9. Vertraulichkeit

9.1 Der Auftragnehmer ist zur Geheimhaltung und Vertraulichkeit bezüglich aller Informationen über betriebliche Angelegenheiten unseres Unternehmens verpflichtet. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung dieses Vertrages. Der Auftragnehmer hat alle ihm im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zur Kenntnis gelangten Unterlagen und Dateien gegen Kenntnisnahme durch Unbefugte zu sichern. Die Verwendung des Auftrages zu Referenz- oder Werbezwecken bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

10. Gerichtsstand, Erfüllungsort

10.1 Soweit unser Auftragnehmer Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt den Auftragnehmer auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

10.2 Sofern sich aus dem Auftrag nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

Franz Hauswirth Ges. m.b.H.

Industriestr. 1
2421 Kittsee, Austria

+43(2143) 2400

Shops & Öffnungszeiten

Social Media